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THEMA:   Achtung, wichtiger Link für ALLE !!!.

 Bisher 5 Antworten.

lynn begann die Diskussion am 12.03.07 (19:16) :

Hallöchen,

fand ich bei wer-weiss-was im Netz - und finde ich echt gut!


Schönen Abend wünscht Lynn

Internet-Tipp: http://www.hs-notfallkarte.de/


Vorlesefunktion  sammy07 antwortete am 13.03.07 (12:22):

..na´da bin ich aber anderer Ansicht,warum sollte man den Umweg über eine "kostenpflichtige Internetdatenbank" wählen, wenn man relevante Daten auch direkt bei sich führen kann....,dieser Zeitverzug verzögert doch lebensrettende Massnahmen.
Mir scheint, hier werden hauptsächlich gutgläubige "Zahler" angesprochen....:-))


Vorlesefunktion  lynn antwortete am 13.03.07 (15:01):

Hi sammy,

o mei - so weit hab ich mich da nicht durchgelesen.
Hast Recht!!! Sorry! Dachte, das wär ne Umsonst-Leistung...

gruss lynn


Vorlesefunktion  Tabaiba antwortete am 15.03.07 (15:42):

Leider nein lynn, das sind die fiesen Tricks, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.


Vorlesefunktion  mart antwortete am 15.03.07 (16:06):

TTageszeitung vom 10.3.07

Preise auf Internetseiten oft geschickt versteckt – Kein Rücktritt mehr bei sofortigem Erhalt der Leistung

„Fühle mich übers Ohr gehaut“

Von CHRISTINA SCHWIENBACHERImmer mehr Online-Kunden beklagen sich über Abzockertechniken im Internet. Vermeintliche Gratisseiten sind oft kostenpflichtig.INNSBRUCK, WIEN. Die Homepage wirkt auf den ersten Blick vertrauenswürdig: Sie bietet Namens- und Ahnenforschung, einen professionellen Verwandtschaftscheck und hilft bei der Namenssuche für Neugeborene.Doch egal welchen Link man auf der deutschen Homepage anklickt, der nächste Schritt führt zur Anmeldung. „Dass ich plötzlich 60 Euro für die Registrierung zahlen musste, war für mich nirgends ersichtlich“, klagt Herr A. aus Wien und wandte sich damit an den Ombudsmann der TT, den er über eine Suchmaschine im Internet gefunden hatte.Geschickt verstecktRechtsanwalt Erik Kroker spricht von Irreführung der Kunden: „An der letzten Stelle, unterhalb des Anmelde-Buttons, steht der Hinweis, dass 60 Euro zu bezahlen sind. Also dort, wo die meisten schon zu lesen aufgehört haben.“ Die Redewendung vom „Über den Tisch ziehen“ sieht Kroker hier bestätigt. Dass die Nutzung der Datenbank kostenpflichtig ist, steht zwar auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, diese sind aber sehr allgemein gehalten, sagt Kroker: „Auf die Bezahlung wird zwar hingewiesen, allerdings muss man sehr genau schauen.“ Ein weiterer irreführender Punkt ist, dass bei der Registrierung keine Kreditkartennummer verlangt wird, was den Anschein einer kostenlosen Seite erweckt. Herr A. fühlt sich übers Ohr gehauen: „Ich habe mich über dieses Unternehmen in Internetforen erkundigt – ich bin nicht das einzige Opfer.“Kein RücktrittVom Vertrag zurücktreten kann Herr A. nicht. Denn bei Verträgen über Dienstleistungen, die der Verbraucher vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen erhält, verfällt das Rücktrittsrecht. „Der Kunde wird noch vor Drücken des Anmelde-Buttons darauf hingewiesen, dass der Zugriff auf die Datenbank sofort erfolgt“, erklärt Kroker.Die MöglichkeitenNoch hat Herr A. nicht gezahlt. Er kann die Zahlungsaufforderung ignorieren und in einem eingeschriebenen Brief an das Unternehmen erklären, dass für ihn nicht klar erkennbar war, dass die Dienstleistung kostenpflichtig ist. Bezahlt er jedoch, besteht die Möglichkeit, den Vertragsabschluss wegen veranlassten Irrtums anzufechten. Es gilt österreichisches Recht, denn bei Verträgen mit Unternehmern aus dem EU-Raum, die ihr Angebot deutschsprachig ohne regionale Einschränkung ins Netz stellen, bleibt der österreichische Verbraucherschutz erhalten. Wegen des nicht allzu hohen Betrages von 60 Euro würden jedoch viele einfach bezahlen, damit die Sache vom Tisch ist. Ist die Höhe der Summe auch eine Taktik? Kroker will dies nicht ausschließen: „Die Sache würde anders ausschauen, handle es sich um 300 Euro.“


Vorlesefunktion  mart antwortete am 15.03.07 (16:11):

Oft steht vorne großartig etwas von Rücktrittsrecht oder sogar von einem erweiterten Rücktrittsrecht - allerdings wenn Leistungen bereits erbracht worden sind, ist dieses ausgeschlossen.
Und die Leistungen sind natürlich dann bereits erbracht worden, wenn das Rücktrittsrecht in Anspruch genommen wird - z.b. indem die Daten wie im Beispiel des Anfangsbeitrags (angeblich) bereits irgendwo eingegeben wurden.



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