kreuzkampus
begann die Diskussion am 30.01.07 (11:14):
Es ist ja Zufall, dass die Region Hannover in kürzester Zeit zwei heftige "Hundeschlagzeilen" macht; diesmal aber so, dass es hier wohl keine kontroverse Diskussion geben wird. ABER: Ein Hund musste erstmal sterben....
VON MIRKO VOLTER UND ANNETTE ROSE (Neue Presse, Hannover, 30.1.2007) NEUSTADT. Noch nie wurde in der Region ein Tierquäler so hart bestraft wie gestern. Ein Jahr Haft ohne Bewährung und ein lebenslanges Tierhaltungsverbot brummte die Neustädter Amtsrichterin Ursula Schubert einem Finanzbeamten (37) auf. Der Mann hatte im Juni 2006 seine Dalmatiner-Hündin bei sengender Hitze mehrere Stunden im verschlossenen Fahrzeug sitzen lassen. Die Hündin hechelte sich voller Panik im 60 Grad heißen Auto zu Tode. „Ich kann nicht verstehen, dass es immer noch Menschen gibt, die trotz aller Warnungen ihre Tiere bei Hitze im Auto lassen“, so gestern Silvia Brünig, Sprecherin des Tierschutzvereins. Das Urteil nannte sie mutig und nachahmenswert. Der Angeklagte hatte sich die Zeit, in der seine Hündin um ihr Leben kämpfte, bei Computerspielen vertrieben. Vor Gericht sagte er, er habe den Tod des Tieres nicht gewollt – und kündigte Berufung an. Dass es eine Berufung geben werde, sei ihr bewusst, erklärte die Richterin. Auch wenn ihr Urteil keinen Bestand habe, bekomme der Tierquäler bei ihr keine Bewährung.
Kenny
antwortete am 30.01.07 (13:41):
Schade, dass es keine Urteile gibt: "Wie du mir, so ich dir!"
Medea.
antwortete am 30.01.07 (14:25):
Hoffentlich macht dieses mutige Urteil Schule. Das Tierschutzgesetz kann Strafen bis zu 50.000 Euro verhängen, davon habe ich allerdings noch nie gehört.
bongoline
antwortete am 30.01.07 (14:27):
Dieses Urteil hat meine volle Zustimmung und ich hoffe, daß der Berufungssenat es auch nicht anders sieht.
Da handelt es sich jetzt um ein Tier und man kann ein Tierverbot erteilen - noch einmal, ich hoffe, daß das Urteil bestätigt wird, aber solche Fälle gab es auch schon mit Babies und Kleinkindern. Tja und nach einer kuzren Haftstraße, vielleicht kommt dann wieder ein Kind nach der Haftentlassung und wer weiß, was dann geschieht. Solche verantwortungslose Personen werden weder durch Bestrafung noch durch Haft an Verantwortung dazulernen.
Tabaiba
antwortete am 30.01.07 (16:13):
Das Urteil findet meine volle Zustimmung, hoffentlich gibt es noch mehr so kuragierte Richterinnen und Richter, die nicht zulassen, dass Tiere wie ein toter Gegenstand behandelt werden.
Wie Kenny schrieb, Schade, dass es keine Urteile gibt: "Wie du mir, so ich dir!" Dann würde sich mancher Tierquäler überlegen, wie er mit seinem Tier umgeht.
bongoline
antwortete am 30.01.07 (17:42):
oh je, jetzt erst in meinem Posting nachgelesen - da haben mir die Gedanken mal einen Streich gespielt
natürlich soll es kurze Haftstrafe heißen und nicht Haftstraße :-)
Gerdi
antwortete am 31.01.07 (07:02):
Wieso sollte derjenige seine "Haftstrafe" nicht in einer "Haftstraße" verbringen?
Es ist für mich einer der netten Verschreiber, die trotz des Verschreibens sogar noch einen Sinn haben.
Senhora
antwortete am 31.01.07 (11:46):
Das Urteil finde ich mutig und angemessen. Wie gefühl- und hirnlos sind denn manche Tierhalter?
dutchweepee
antwortete am 31.01.07 (17:30):
bei aller tierliebe ist ein jahr haft ziemlich heftig, zumal er gedankenlos und nachlässig gehandelt hat und nicht unter vorsatz.
davon abgesehen, daß mir das nicht passieren würde, wäre ich durch den tod meines tieres allein bis zum ende meines lebens gestraft.
es gibt tierhalter, die mit vorsatz ihre tiere quälen und mit läppischen geldstrafen davon kommen. in diesem zusammenhang erscheint mir (trotz aller wut auf so einen schlampigen hundehalter) diese haftstrafe unverhältnismässig hoch.
die Motivation, ein Tier zu halten, ist sicherlich sehr unterschiedlich. Der Umgang mit Haustieren wird immer mehr vermenschlicht, dementsprechend fallen Tierrechtsurteile aus. Der Öffentlichkeit wird nicht oder nur sehr selten bekannt, wie mit Tieren in Tiermastanstalten, Pelztierzuchtanstalten, usw. umgegangen wird. Tiere sind nach wie vor ein Handelsgut, eine Ware, eine lebende Konserve, usw., mit der nach Belieben umgegeangen wird! Das Urteil ist ändert nichts!