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Vorlesefunktion den ganzen Text zum Thema vorlesen

THEMA:   Wer ist da im Recht?

 12 Antwort(en).

Hanna_neu begann die Diskussion am 16.06.07 (12:42) :

Gibt es hier auch ein juristisches Forum? Wo?

Meine Frage ist,
man hört so viel von Evakuierungen wegen Bomben-Entschärfung (jetzt wieder Braunschweig), und daß die Polizei Leute, die ihre Wohnungen nicht verlassen wollen, abführt/verhaftet.
Bin ich nach dem Grundgesetz nicht ein freier Mensch, der in diesem speziellen Fall für sich selbst entscheiden darf? Immerhin gefährde ich außer eventuell mich selbst niemanden und nichts.
Paßt auch zum Thema Suicid.
Hanna


Vorlesefunktion  idurnnamhcab antwortete am 16.06.07 (14:02):

Hallo Hanna,

meiner Kenntnis nach handelt der Polizeibeamte, der Dich im geschilderten Fall "in Gewahrsam nimmt" (Anm.: nicht vorläufig festnimmt oder verhaftet)rechtmäßig.

Er hat nämlich eine sogenannte "Garantenstellung", die ihn verpflichtet Dich oder andere Betroffene vor Schaden zu bewahren. Das wäre auch der Fall, wenn Du Deinem Leben ein Ende setzen wolltest und ein Polizist käme hinzu.

Aber nicht nur der Polizeibeamte, sondern auch andere Personen können eine Garantenstellung haben und "im zumutbaren Rahmen" zum Handeln verpflichtet sein. Das können z.B. Ehepartner gegenseitig, Kinder gegenüber den Eltern oder umgekehrt, und, und ..... sein.

Macht der Verpflichtete, trotz Zumutbarkeit, nichts, kann ihm eine Verurteilung "wegen handelns durch Unterlassen" ins Haus stehen.


Vorlesefunktion  Hanna_neu antwortete am 16.06.07 (15:10):

Da haben Sie völlig recht, danke für die Antwort. Ich habe einfach in die falsche Richtung gedacht.
Soeben hat mir sogar ein Kioskbetreiber die Antwort gegeben. Es gehe hierbei um die Sicherheit der Bürger, und für diese sei der Staat verantwortlich.
Hanna


Vorlesefunktion  carlotta antwortete am 16.06.07 (22:43):

hallo hanna! ich geb dir recht. in einem freien land, sollte ein freier mündiger mensch selbst entscheiden dürfen, aber
wirkliche freiheit ist wohl nur eine illusion.


Vorlesefunktion  idurnnamhcab antwortete am 17.06.07 (09:05):

Hallo carlotta,

wenn Du die "absolute" Freiheit, wie ich Dich verstehe über das Ende Deines Lebens alleine zu entscheiden, haben willst, kannst Du das ja auch.

Nur solltest Du dann eben nicht Dritte mit hineinziehen!

Eine Möglichkeit wäre dies ohne Ankündigung, in einer Umgebung, in der man alleine ist, oder ganz einfach schnell und mit Mitteln zu tun, die ein Einschreiten Dritter unmöglich macht, bzw. weil per Gesetz vorgeschrieben, erzwingt.

Das vor geschriebene mag etwas sarkastisch klingen, ist aber nicht so gemeint. Ich denke jedoch, dass es für Freiheiten, gleich welcher Art, Grenzen geben darf und muss. Grenzen nämlich dann, wenn wie im von Hanna geschilderten Fall Dritte tangiert sind.


Vorlesefunktion  Hanna_neu antwortete am 17.06.07 (09:57):

Ich finde Ihren Text an carlotta nicht sarkastisch, Rudi.
Jedenfalls bin i c h völlig derselben Meinung.

Selbstmörder, die ihren Tod in Szene setzen, möchten zumeist ja gefunden und gerettet werden. Wer seinen Tod auf diese Weise wirklich will, tötet sich in Verschwiegenheit.

Hanna


Vorlesefunktion  Hanna_neu antwortete am 19.06.07 (13:57):

Kann man denn verhaftet und bestraft werden, wenn man der Aufforderung der Polizei, seine Wohnung zu verlassen, nicht Folge leistet? Ich meine, bei einer eventuellen Gefahr bei Entschärfung von Bomben?
Hanna


Vorlesefunktion  rolf antwortete am 19.06.07 (19:07):

Verhaftet und bestraft werden kann man nur, wen man eine Straftat begangen hat und ein Richter einen Hatbefehl erlassen hat.
Da der Betroffene sich hier aber sowohl selbst gefährdet, als auch, wenns schiefgeht, die zur Rettung/Bergung eingesetzten Personen gefährdet, kann er wohl gewaltsam aus dem Gefahrenbereich entfernt werden.


Vorlesefunktion  wanda antwortete am 19.06.07 (22:13):

mir fallen da alte Menschen ein, die auf ihren Dächern ausharrten, als alles überflutet war. Dann wurden sie gegen ihren Willen von Hubschraubern geborgen. Ich sah das im Fernsehen und mir war übel dabei.
Vielleicht sind diese Menschen heute froh, dass sie überlebt haben, aber zu diesem Zeipunkt tat man ihnen keinen Gefallen.


Vorlesefunktion  Hanna_neu antwortete am 20.06.07 (18:40):

Eine Freundin von mir meinte, sie würde sich bei einer Bombenevakuierung einfach im Schrank verstecken.
Hanna


Vorlesefunktion  Gudrun_D antwortete am 23.06.07 (14:33):

Ach,Hanna

was soll das!?

Wenn Du der berechtigten Aufforderung,im Gefahrenfall den Ort zu verlassen,nicht nachkommst,Dir etwas passiert,
werden andere Menschen sich um Dich als Verletzte oder gar Tote kümmern müssen!

Ich sehe hier absolut keine Einengung der Selbstbestimmung-vielmehr sehr viel Egoismus!


Vorlesefunktion  Hanna_neu antwortete am 23.06.07 (15:31):

Wieso sollte ich der Aufforderung, meine Wohnung zu verlassen, nicht nachkommen wollen?

Ich hatte hier ganz allgemein eine Frage gestellt.
Ob ich ein Egoist bin, werde ich jetzt erforschen.
Hanna


Vorlesefunktion  wanda antwortete am 24.06.07 (08:04):

Egoismus sehe ich da nicht, denn mein Leben gehört mir und irgendwer muss sich immer um meine Leiche kümmern, das ist bei uns so üblich.