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Über verschiedene Plattformen können Arbeitgeber einfach bewertet und die Bewertungen gelesen werden. Eine Problematik dabei ist die persönliche Deutung. Alle Mitarbeiter einer Firma sammeln ihre eigenen Erfahrungen mit Vorgesetzten und Kollegen. Das führt zu einer individuellen Einschätzung des Unternehmens. Zum Beispiel können einige Umstände von Mitarbeitern als positiv gesehen werden. Gleiche Umstände werden jedoch von anderen Mitarbeitern als negativ betrachtet. Somit kann die Sicht auf manche Dinge relativ unterschiedlich ausfallen.© Adrian | Pixabay.com
Thematiken zum Standort oder zur Abteilung
Bei einer Arbeitgeber-Bewertung beziehen die Bewertenden meist ausschließlich auf ihr eigenes Arbeitsumfeld. Die empfundene Stimmung bezieht sich damit auf das spezielle Team, eine bestimmte Abteilung oder einen gewissen Vorgesetzten. Dabei kann die Bewertung eine gute oder schlechte Kritik sein. Bewirbt sich nun jemand bei der beurteilten Firma, kann die Person in einem ganz anderen Arbeitsumfeld landen. Das Team oder die örtlichen Gegebenheiten können komplett andere sein. Dementsprechend ist die Bewertung eventuell gar nicht wichtig für einen selbst.
Bewertungen mit Vorsicht lesen
Alle Beurteilungen sollten nicht immer sofort geglaubt werden. Erst recht ist etwas Zweifel bei Arbeitgeber-Bewertungen angebracht. Immerhin beruhen die Wertungen auf eigenen und individuellen Erfahrungen der Mitarbeiter. Folglich sollte beim Lesen ein wenig Abstand gehalten werden. Ist dieser gewährt, können die Urteile vielleicht eine Hilfe sein. Immerhin kann in der Gesamtheit aller Beurteilung ein wenig die Wahrheit erkannt werden. Allgemein sind manche Dinge eventuell nicht so verlockend, wie diese vielleicht formuliert sind. Anderenfalls können negative Einschätzungen ebenso weniger schlimm sein. Um die Wahrheit einfacher zu erkennen, hilft eine große Menge an Bewertungen.
Rechtlichkeit bei Arbeitgeber-Bewertungen
Im Internet können sich Angestellte auf entsprechenden Portalen über ihren Arbeitgeber äußern. Dieses Recht steht den Mitarbeiten zu. Mögliche Portale sind neben Kununu auch Meinchef,
GoWork und Glassdoor. Erlaubt ist diese Äußerung dank des Grundrechts der Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit unterstützt das Recht auf eine freie Rede und somit auch die Meinungsäußerung in sämtlichen Varianten. Im Grundgesetz des Artikel 5 ist diese festgeschrieben. Allerdings bedeutet Meinungsfreiheit nicht, dass alles wie auch immer von sich gegeben werden darf. Zum Beispiel existiert ein Verbot, falsche Tatsachen zu behaupten. Auch Schmähkritik und Beleidigungen sind nicht gestattet. Gegebenenfalls muss dies je nach Fall einzeln geklärt werden. Im Falle einer Verurteilung können die Plattformen dazu aufgefordert werden, sämtliche Nutzerdaten des Bewertenden herauszugeben. Je nach Tatbestand kann auch die Löschung des entsprechenden Kommentars reichen. Bei Beleidigungen oder Unwahrheiten können außerdem die Unternehmen die Löschung der Beurteilungen von den entsprechenden Portalen verlangen. Gehen diese den Aufforderungen nicht nach, ist das Einschalten eines Anwalts erlaubt. Manche Kanzleien sind extra darauf ausgelegt und dazu verpflichtet, Unternehmen zu schützen.
Fazit
Arbeitgeber-Bewertungen zu lesen, kann interessant sein. Vor allem, wer einen neuen Job sucht, möchte sich oft über eventuelle Arbeitgeber erkundigen. Über entsprechende Bewertungsseiten ist eine schnelle Meinungsbildung dank Bewertungen der Mitarbeiter möglich. Leider kann auch eine falsche Meinung entstehen. Immerhin entsprechen nicht alle Urteile der Wirklichkeit. Viel mehr können sich individuelle Ansichten einmischen. Eine komplette Auskunft geben die Beurteilungen darum nicht. Vielmehr wird nur ein Punkt des Unternehmens gezeigt. Dieser kann etwas das Gesamtbild beeinflussen.
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