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Sie pflegen einen Angehörigen mit anerkanntem Pflegegrad? Dann nutzen Sie zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zur Entlastung in der häuslichen Pflege. In nur drei einfachen Schritten zu Ihren zuzahlungsfreien Pflegehilfsmitteln.
©meinPflegeset
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, auch zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel genannt, schützen Sie und die pflegebedürftige Person in der häuslichen Pflege. Einmal bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragt, erhalten Sie die zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro monatlich. Setzt einen entsprechenden Bedarf laut § 40 Absatz 2 SGB XI und die Notwendigkeit im Einzelfall voraus. Ziel ist es, die Pflege des Pflegebedürftigen im Alltag zu erleichtern.
Zur Erstattung der Kosten für die zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel ist keine ärztliche Bescheinigung (Rezept) erforderlich. Die pflegebedürftige Person oder der Bevollmächtigte muss lediglich einmalig einen Antrag auf die Kostenübernahme bei der zuständigen Pflegekasse des Versicherten stellen.
Voraussetzungen zur Kostenübernahme für zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel durch die Pflegekasse:
- Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad (1-5)
- Die pflegebedürftige Person lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen
- Der Pflegebedürftige wird durch einen Freund, Angehörigen oder Bekannten gepflegt.
- Ein entsprechender Bedarf laut § 40 Absatz 2 SGB XI und die Notwendigkeit im Einzelfall liegt vor.
Was viele nicht wissen: Auch wenn sich zusätzlich zur pflegenden Person ein Pflegedienst um die pflegebedürftige Person kümmert, besteht nach §78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 Sozialgesetzbuch XI grundsätzlich trotzdem ein Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel.
Welche Produkte gehören zu den zuzahlungsfreien Pflegehilfsmitteln?
- Einmalhandschuhe
- Fingerlinge
- Schutzschürzen
- Einmal-Lätzchen
- Flächendesinfektionsmittel (als Tücher oder als Flüssigkeit)
- Händedesinfektionsmittel (als Flüssigkeit oder als Gel)
- Mundschutz zum Einmalgebrauch
- Filtrierende Halbmaske FFP2
- Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Pflegegrad
Bis Ende 2016 wurde die Art und Schwere der Beeinträchtigung durch die sogenannten Pflegestufen dokumentiert. Diese Pflegestufen 0 - 3 wurden im Rahmen der Pflegereform 2016/2017 zum 01.01.2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Sie dienen der Erfassung von Art und Schwere der Beeinträchtigung, unabhängig davon, ob diese psychisch, körperlich oder geistig bedingt ist.
Im Zuge der Pflegereform wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert, wodurch seitdem auch Menschen mit psychischen Erkrankungen, bspw. mit einer Demenz, die gleichen Leistungen erhalten wie körperlich pflegebedürftige Menschen.
Im Rahmen eines Prüfverfahrens durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (auch MDK genannt) wird der Grad der Selbständigkeit von Pflegebedürftigen und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie z. B. geistig Behinderten, Demenzkranken oder psychisch Erkrankten, festgestellt. Die Leistungen der Pflegekasse sind abhängig von dem jeweiligen Pflegegrad.
Pflegegrad 1 I Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2 I Erhebliche Beeinträchtigung der SelbstständigkeitPflegegrad 3 I Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4 I Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5 I Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Der Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro monatlich, die Sie bei meinPflegeset individuell nach Hause geliefert bekommen, besteht bereits ab Pflegegrad 1. Dies setzt einen entsprechenden Bedarf laut § 40 Absatz 2 SGB XI und die Notwendigkeit im Einzelfall voraus. Ebenfalls haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro. Andere Pflegeleistungen, wie etwa die Pflegesachleistungen oder das Pflegegeld, steigen mit zunehmendem Pflegegrad.
Wie Sie meinPflegeset beantragen
Die zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel von meinPflegeset können Sie ganz einfach erhalten:
- Unterlagen direkt downloaden oder telefonisch unter: 0800 760 49 90 (kostenfrei) anfordern. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem persönlichen Bedarf an Pflegehilfsmitteln.
- Antrag ausfüllen und im portofreien Umschlag an uns zurücksenden. Den Rest erledigen wir für Sie und kümmern uns um alle Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse!
- Wir informieren Sie, sobald die Pflegekasse den Antrag genehmigt hat, und senden Ihnen monatlich ihr individuelles meinPflegeset zu
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