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vorunruhestand .

Rentenerhöhung-2018.jpgAb 1. Juli 2025 gibt’s mehr Rente – so viel steht zumindest fest. Die Rentenerhöhung wird auf alle Fälle über der Inflationsrate liegen – dank eines guten Arbeitsmarktes. Um wie viel die Rente steigt, ist jetzt klar.
Falls die Verbraucherpreise bis Juli nicht weiter steigen, dürfen sich die Rentnerinnen und Rentner über eine reale Erhöhung ihrer Renten freuen. 

Rentenerhöhung höher als erwartet

Damit fällt die Rentenerhöhung sogar etwas höher aus als im Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung geschätzt: Die Rentenexperten waren von 3,5 Prozent Rentenerhöhung ausgegangen. Das wäre allerdings zu wenig gewesen, denn der Beitrag zur Pflegeversicherung hat sich Anfang 2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Die Rentenerhöhung muss allerdings noch per Verordnung vom Kabinett beschlossen werden, was allerdings eine reine Formalie ist.

Was bedeutet die Rentenerhöhung in Cent und Euro? Für eine "Standardrente" ergibt sich ab Juli ein Anstieg um 66,15 Euro pro Monat. Standardrente bedeutet: Rentenzahler ach durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren.

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wall street.jpg
Was taugt der marktbreite, weltweite Indexfonds MSCI World zur Altersvorsorge? Zweifel werden lauter, denn der ETF ist zu US-lastig, was gerade jetzt zum Problem wird.

Viele Anleger verlassen sich weitgehend auf den MSCI World und investieren in börsennotierte Indexfonds (ETF), die den MSCI World nachbilden. Dieser Index „enthält die Aktien der rund 1.600 größten börsennotierten Unternehmen aus 23 Industrieländern“, wie die Sparkasse erklärt. Davon sind allein mehr als 73 Prozent aus den USA, japanische Aktien haben einen Anteil von etwas mehr als fünf Prozent, einen kleinen Anteil, und deutsche Aktien spielen mit 2,25 Prozent nur eine Nebenrolle.

MSCI World bei Anlegern beliebt

Das hat deutsche Anleger bislang wenig gestört – der MSCI World hat hierzulande viele Fans. Vielleicht müssen sie umdenken nach der jüngsten Kehrtwende in den USA. Während Steuersenkungen und Deregulierung die Aktienkurse stützen, führen Handelskonflikte und politische Unsicherheiten zu Volatilität und Unsicherheit an den Märkten, wie wir es gerade erleben. Da der MSCI World ein Klumpenrisiko darstellt, schlägt Trumps Politik unmittelbar auf die Kurse durch. Seit 19. Februar ist der MSCI World um acht Prozent gefallen – und er könnte weiter fallen.

Also sollten wir uns nicht allein auf den MSCI World verlassen. 

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Ich denke, der Beitrag und die nachfolgenden Kommentare haben die Frage hinreichend beantwortet. 

LG
Helmut

Hier sind einige Beispiele: 

Beispiele für versicherungsfremde Leistungen:
Im Einzelnen ist insbesondere auf Folgendes hinzuweisen:

  • die beitragsfreie Versicherung während des Erziehungsurlaubs, die beitragsfreie Mitversicherung von nicht berufstätigen beziehungsweise geringfügig beschäftigten Ehegatten oder Lebenspartnern sowie Kindern,
  • Leistungen rund um die Schwangerschaft und Mutterschaft, zum Beispiel Vorsorge- und Entbindungskosten, Haushaltshilfe oder häusliche Krankenpflege während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung,
  • Leistungen zur Empfängnisverhütung,
  • Leistungen zur künstlichen Befruchtung,
  • das Mutterschaftsgeld und
  • Krankengeld bei der Betreuung eines kranken Kindes,
  • Betriebs- und Haushaltshilfen für alle Versicherten, insbesondere zur Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten.
... der Plünderkatalog ist aber noch weit länger. Eine komplette Übersicht gibt es auf der Seite des ADG 


Immer noch behaupten Journalisten, der Staat würde die Rentenkassen subventionieren – das Gegenteil ist richtig. Der Staat hat die Rentenkasse um 989 Milliarden Euro geplündert. Er bürdet ihr  gesamtstaatliche Aufgabe, ohne dafür entsprechend zu zahlen. Der Plünderkatalog ist lang. 

Der Staat bürdet der Rentenkasse gesamtstaatliche Leistungen auf, die nicht Aufgabe der Rentenkasse sind, sondern Aufgabe des Staats. Nur einen Teil gleicht er durch Zuschüsse aus, aber bei weitem nicht alles. Warum aber müssen die Rentenversicherten Aufgaben des Staates bezahlen und nicht die Allgemeinheit? Was ist mit den Beamten? Warum werden sie nicht dafür herangezogen? Ohne diesen Griff in die Rentenkasse würden die Renten höher ausfallen. Und viele Rentnerinnen - gerade sie trifft es - bekämen höhere Renten. 

Mehr dazu unter vorunruhestand.de
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witwen.jpgUnd plötzlich ist der Mann nicht mehr da. Stirbt der Ehepartner, scheint die Welt stehen zu bleiben. Für einige kommt zur Trauer noch das finanziellen Fiasko. Deswegen ist es gut, über die Witwenrente Bescheid zu wissen – zehn Wahrheiten zur Witwenrente (auch für Witwer).

Die Zehn Wahrheiten

1. Witwenrente nur auf

AntragWitwen- oder Witwerrente – auch Hinterbliebenenrente genannt – muss beantragt werden, wie und was dafür nötig ist, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Sie muss immer beantragt werden, und zwar bei der Deutschen Rentenversicherung. Das entsprechende Formular heißt „R0500“ und lässt sich auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.

2. Voraussetzung ein Jahr Ehe

Voraussetzung ein Jahr EheDie Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss ein Jahr bestanden haben. Ausnahm: Der Partner ist vor Ende des ersten Ehejahres bei einem Unfall gestorben.

3. Die kleine Witwenrente

Die kleine Witwen- oder Witwerrente ist eher ein Almosen – „kleine“ Witwen und Witwer bekommen lediglich 25 Prozent der Rente, die der Ehepartner/Lebenspartner oder die Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte, so die Deutsche Rentenversicherung.

4. Die große Witwenrente

Die „große“ Witwen- oder Witwerrente bekommt, wer älter ist als 47 Jahre oder ein eigenes Kind oder ein Kind des oder der Verstorbenen erzieht, das noch keine 18 Jahre alt ist.

5.  Anspruch ab dem 3. Monat

Der Hinterbliebene bekommt für drei Monate („Sterbevierteljahr“) nach dem Sterbemonat die volle Rente (des Verstorbenen), also hundert Prozent, danach nur noch die „kleine“ oder „große“ Witwen- oder Witwerrente.

6.  Renten-Aus bei Wiederheirat

Mit einer Wiederheirat, sprich einer bei einer neuen Eheschließung, ist es vorbei mit der Witwen- oder Witwerrente. 

7. Was ist mit Hinzuverdienen?

Wird das eigene Einkommen bei der Witwen- oder Witwerrente berücksichtigt? Ja! Je nach Höhe des eigenen Einkommens kann die Hinterbliebenenrente gekürzt werden. 

8. Witwenrente für Geschiedene

Grundsätzlich gilt: Nach einer Scheidung gibt’s keine Hinterbliebenenrente. Die Ausnahmen von der Regel


9. Alternativen zur Witwenrente

Es gibt das sogenanntes Rentensplitting: Dem Rentenkonto des Hinterbliebenen wird ein Teil der Rentenansprüche des Verstorbenen gutgeschrieben, die dieser im Lauf der Ehe erwirtschaftet hat.

10. Witwen mit Kindern

Der Kinderzuschlag erhöht den Freibetrag der Zuverdienstgrenze. Das bedeutet: Für alle, die Kinder haben, steigt der Freibetrag für jedes eigene Kind, das einen Anspruch auf Waisenrente hat, um das 5,6-fache des aktuellen Rentenwertes, derzeit sind das 201,71 Euro.

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riester.jpg
Schlimmer geht immer – zumindest gilt das für Riester. Die Zurich Deutscher Herold kürzte einem Rentner seine Riester-Rente. Das geht so nicht, wie jetzt das Landgericht Köln befand.
Riester ist Reinfall, wie sich jetzt im Nachhinein herausstellt. Die Renditen sind jämmerlich. Auf die Spitze getrieben hat es aber die Zurich Deutscher Herold (Slogan: „Wir sichern Sie zuverlässig ab!“). Der Versicherer senkte, so die „Zeit“, einfach den Rentenfaktor beim Riester-Vertrag, wodurch die spätere Rente geringer ausfällt. Das Landgericht Köln sah das als unzulässig an und kippte per Urteil die Kürzung.

Das Verbraucherportal „Finanzwende“ hatte die Klage eines Kölner Angestellten gegen die einseitige Kürzung seiner Riester-Rente unterstützt. Vor dem Landgericht Köln bekam der Angestellte Recht: Das Gericht erklärte die Kürzung für unwirksam. Das Urteil stärke die Position zahlreicher Versicherter, deren Rentenansprüche ebenfalls einseitig gekürzt wurden, so „Finanzwende“. Bundesweit könnten, schätzt „Finanzwende“ zehntausende Kunden betroffen sein. Die Entscheidung sei allerdings noch nicht rechtskräftig.

Der Kölner Angestellte ist nicht der einzige, der einen Brief seiner Versicherungen bekommen hat, in dem die Versicherung ankündigte, den Rentenfaktor nach unten zu korrigieren. Die Zurich hatte es wohl etwas mit der Korrektur übertrieben. Die Zurich hat ihrem Kunden mit fondsgebundener Riester-Rentenpolice laut „Finanzwende“ mitgeteilt, sie müsse den Rentenfaktor von ursprünglich vereinbarten 37,34 Euro je 10.000 Euro Kapital auf 27,97 Euro kürzen, sprich um  knapp ein Viertel.

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Rentenrendite.jpgIch weiß, es klingt vielleicht blöd, aber ich - und nicht nur ich - habe mir die Frage gestellt, wie es eigentlich um die Rendite der Rente bestellt ist. Lohnt sich die Rente?

Lohnt sich die Rente? Ja und nein, kommt drauf an – und zwar wie alt wir werden. Die Rendite ist zwar positiv, aber ein Renditerenner ist die gesetzliche Rente bestimmt nicht.

Wie hoch ist die Rendite der gesetzlichen Rente wirklich? Da gehen die Meinungen ziemlich auseinander. Viele fürchten ein Verlustgeschäft, die Deutsche Rentenversicherung beziffert die Rendite eines Standardrentners auf 2,9, die einer Standardrentnerin auf 3,5 Prozent; der Sachverständigenrat der Bundesregierung kommt auf 2,4 bis 2,8 Prozent bei Männern und zwischen drei und 3,2 Prozent bei Frauen; Finanzmathematiker kommen laut „Welt am Sonntag“ auf bis zu drei Prozent für Rentner der Jahrgänge 1940 bis 1954 und für Rentnerinnen auf 2,1 bis 3,6 Prozent. Später Geborene müssen sich allerdings mit deutlich weniger Rendite begnügen – da sind gerade noch eineinhalb Prozent drin. Grundsätzlich ist die Rendite von Rentnerinnen aber deutlich höher, weil sie ja länger leben und damit länger Rente beziehen.

Die positive Nachricht: die Rendite ist zumindest nicht negativ. Aber das ist auch schon das einzig Erfreuliche, denn ein Renditerenner ist die Rente nicht.

Zwei unabhängige Finanzmathematiker, Werner Siepe und Friedmar Fischer, haben sich ebenfalls mit der Frage beschäftigt und gerechnet. Sie sind bei ihren Berechnung von einer durchschnittlichen Lebenserwartung ausgegangen und haben verschiedene echte Fälle mit Rentenbeitragszeiten zwischen 35 und 47 Jahren durchgerechnet. Das war dann die Basis ihrer Renditekalkulation. Die übrigen Prämissen: Rentenbeginn mit dem gesetzlichen Eintrittsalter und Beitragszeit von 45 Jahren.
Für Bestandsrentner der Jahrgänge 1940 bis 1954 kommen sie dabei auf Renditen von  1,5 bis drei Prozent erzielt, bei weiblichen Versicherten liegt der Wert zwischen 2,1 und 3,6 Prozent. Wer allerdings später geboren wurde, bekommt deutlich weniger Rendite – ein 1995 geborener Mann sogar nur 1,42 Prozent.

Es dürfte anhand dieser wenige Beispiele schnell klar werden, dass es die eine Renditezahl nicht gibt. Es hängt davon ab, welches Geschlecht jemand hat und wann er geboren wurde. Untergrenze für die Rendite ist den beiden Finanzmathematikern zufolge 1,42 Prozent pro Jahr. Die Rendite der gesetzlichen Rente fällt eher mager aus – und sie ist nur dann negativ, wenn jemand frühzeitig stirbt.

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hat auf das Thema RE: Bargeld im Supermarkt abheben im Forum Wirtschaftsthemen geantwortet

Richtig, in Frankreich ist es selbstverständlich mit der Karte zu zahlen. Ich war letzte Jahr da - und das ging problemlos

hat auf das Thema RE: Bargeld im Supermarkt abheben im Forum Wirtschaftsthemen geantwortet

Das steht genau im Beitrag im Detail drin. Bitte noch mal lesen. 


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